8F COMPUTER GMBH gewährt Ihnen eine
ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz:
(a) zur Installation der StrePla Software
auf einem beliebigen einzelnen Personalcomputer (sei es ein
Einzelplatz-Computer oder eine Workstation in einem Netzwerk) und
(b) zum Kopieren der StrePla Software
einzig zu dem Zweck der Installation auf Ihrem Computer und als Sicherung
und Archivaufbewahrung. Es ist verboten, Kopien der StrePla
Software herzustellen, zu verkaufen, zu vermieten oder zu vertreiben. Es
ist erlaubt, die Rechte dieses Vertrages an Dritte zu übertragen,
vorausgesetzt, die dritte Partei erklärt sich schriftlich damit
einverstanden, sich an die Vertragsbedingungen zu halten. In einem solchen
Fall sind alle Kopien sowie der Zugangscode der StrePla
Software an die dritte Partei zu übergeben. Darüber hinaus ist es
notwendig 8F COMPUTER GMBH davon zu informieren, damit die
dritte Partei eine Lizenzdatei auf Ihren Namen bekommt. Alle nicht
übergebenen Kopien und die Lizenzdatei sind zu vernichten.
8F COMPUTER GMBH untersagt jeglichen Verleih der StrePla
Software.
2. Keine weiteren Rechtsansprüche:
Sie nehmen zur Kenntnis, daß Klaus Langelüddeke und
8F COMPUTER GMBH sowohl Urheber als auch Eigentümer der StrePla
Software sind. 8F COMPUTER GMBH behält den Rechts- und
Besitzanspruch der StrePla Software. Sie akzeptieren, daß
die oben gewährte Lizenz kein Verkauf der Software ist und daß der oben
aufgeführte Vertrag Ihnen in Bezug auf die StrePla Software
keinen Anspruch auf Patente, Vervielfältigungen, Branchengeheimnisse,
Warenzeichen oder auf andere Rechte gewährt. Sie erklären sich damit
einverstanden, die StrePla Software vertraulich zu behandeln
und angemessene Schritte zu unternehmen, unerlaubte Vervielfältigung und
Bekanntgabe zu verhindern.
3. Keine Modifikationen oder Dekompilierung:
ES IST VERBOTEN, DIE StrePla SOFTWARE,
DIE DOKUMENTATION ODER KOPIEN IM GANZEN ODER TEILWEISE ZU VERÄNDERN, ZU
ÜBERSETZEN, ZU DISASSEMBLIEREN ODER ZU DEKOMPILIEREN.
4. Gewährleistung:
8F COMPUTER GMBH weist darauf hin, daß es
nach dem momentanen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu
erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen, insbesondere
auch in Verwendung mit verschiedenen Hardwarekomponenten, fehlerfrei
arbeitet. Insbesondere weist 8F COMPUTER GMBH darauf hin, daß
die eingezeichneten Lufträume und Geländemerkmale nur zur Information
dienen und auf keinen Fall zur Navigation verwendet werden dürfen.
Ausgenommen hiervon sind lediglich die jeweils gültigen ICAO und Jeppesen
Karten. Gegenstand des Vertrages ist daher nur die Software, die im Sinne
der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Mängel sind
unverzüglich nach Bekanntwerden jedoch spätestens nach 30 Tagen
anzuzeigen. Ist die Software mangelhaft, so ist 8F COMPUTER GMBH
unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl
berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Mehrere Nachbesserungen
sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach
seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen.
8F COMPUTER GMBH haftet nicht für die
richtige Auswahl, Einsatz, Anwendung, und Nutzung der Software. Das gilt
insbesondere für den Fall des Einsatzes nicht geeigneter Hardware oder
Änderungen der Software. Insbesondere ist die Haftung für alle durch die
Software verursachten mittelbaren Schäden ausgeschlossen, sofern dies
gesetzlich zulässig ist. 8F COMPUTER GMBH haftet nicht für
Ansprüche auf Schadenersatz aus jedem Rechtsgrund, außer es kann vom
Kunden grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln, Tun oder
Unterlassen nachgewiesen werden. Für Kaufleute wird auch die Haftung für
grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsansprüche erlöschen 6 Monate nach
Lieferung.
5. Gesetzesanwendung:
Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung der
Bundesrepublik Deutschland und ist so anzuwenden, als ob die betreffenden
Rechtsgeschäfte in der Bundesrepublik Deutschland stattfänden. Sowohl
Sie als auch 8F COMPUTER GMBH nehmen zur Kenntnis, daß das
Abkommen der Vereinten Nationen, bezüglich der Verträge für den
internationalen Verkauf von Waren (1980), ausdrücklich von der Anwendung
auf diesen Vertrag ausgeschlossen ist.
6. Auflagen:
Dieser Vertrag gilt bis in das Jahr 2040, sofern er
nicht, wie unten aufgeführt, vorher gekündigt wird.
8F COMPUTER GMBH hat das Recht, den Vertrag und die Lizenzrechte
sofort zu kündigen, falls Sie die Bestimmungen dieses Vertrages nicht
erfüllen.
7. Zusammenfassung:
SIE NEHMEN ZUR KENNTNIS UND stimmen zu, daß sie diesen
Vertrag gelesen und verstanden haben und dass dieses der vollständige
Vertag zwischen Ihnen und 8F COMPUTER GMBH ist, der alle
früheren, zwischen Ihnen und Klaus Langelüddeke sowie
8F COMPUTER GMBH getroffenen Abmachungen, sei es in
schriftlicher, mündlicher oder anderer Form, ersetzt.
Dieser Vertrag kann nur durch ein schriftliches von
8F COMPUTER GMBH unterzeichnetes Dokument geändert werden.